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Eröffnung der Tennisanlage am 20.04.2020 unter Auflagen

Liebe Mitglieder,

es freut uns sehr, euch mitzuteilen, dass eure Tennisanlage morgen, Montag den 20.April 2020 unter AUFLAGEN eröffnet wird. Die Auflagen sind untenstehend erläutert, streng einzuhalten und auch als Datei im Word-und pdf-Format beigefügt. Ebenso haben wir die vollständige Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung als Datei angefügt.

Wie immer zur Saisoneröffnung weist unser Platzwart Roland auf folgendes hin:

– Die Plätze sind noch nicht voll belastbar, auch wenn sie schon so aussehen; die ersten beiden Wochen sind immer kritisch, weil Reparaturen am Platz oft lange dauern.

– Deshalb darf im April noch kein Spieler auf dem Platz rutschen (z.B. bei Richtungswechsel, kein Wettkampftennis !).

– Die Platz- und Bewässerungsregeln sind zu beachten; insbesondere trockene Stellen (in den Ecken, unter den Bänken…) müssen ausgiebig bewässert werden.

– Wenn auf einem Platz sehr viele oder schwere Schäden entdeckt werden, wird er sofort und ohne Zögern zur Reparatur gesperrt.

ZUR DRINGENDEN BEACHTUNG

Am 17. April wurde durch die Rheinland-Pfälzische Landesregierung die 4. CoBeLVO erlassen. Auf dieser Grundlage hat der Vorstand des TCW in einer Video-Konferenz am 19. April folgende, für alle Mitglieder verbindliche Beschlüsse gefasst:

  1. Die Tennisplätze des TCW werden zur Ausübung des Individual- und Breitensports ab Montag, 20.4., 9.00Uhr für alle Mitglieder geöffnet. Die Tennisanlage in Kempten bleibt bis auf weiteres für Mitglieder des TCW geschlossen.
  2. Das Clubheim inklusive der sanitären Einrichtungen bleibt bis auf weiteres geschlossen. Das betrifft auch die Toiletten.
  3. Erlaubt ist nur das Einzelspiel. Doppel sind ausnahmslos untersagt.
  4. Die Benutzung des Flutlichts ist bis auf weiteres untersagt.
  5. Das Spielen mit der Ballmaschine ist erlaubt.
  6. Organisiertes Training auf den Plätzen des TCW ist bis auf Weiteres verboten.
  7. Entsprechend gibt es weder für Mannschaften noch Trainer reservierte Platzzeiten. Alle Plätze stehen den aktiven Mitgliedern für Einzel zur freien Verfügung – unsere Trainer sind auch aktive Mitglieder.
  8. Zur Platzreservierung gelten für alle Mitglieder die bisherigen Regelungen.
  9. Die Gastspielordnung ist bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Gäste haben keine Spielerlaubnis.
  10. Auch auf der Anlage des TCW gilt vollumfänglich sowohl das Kontaktverbot als auch die Einhaltung des Mindestabstands gemäß §4 Abs.1 der 4.CoBeLVO. Insbesondere ist der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht nur auf den Plätzen, sondern auf der kompletten Tennisanlage DURCHGÄNGIG einzuhalten.
  11. Nach dem Spielen ist die Anlage unverzüglich zu verlassen.
  12. Der bisherige Handshake ist verboten.
  13. Die gebotenen Hygieneanforderungen sind von den Mitgliedern unter Benutzung selbst mitgebrachter Hygienemittel einzuhalten.
  14. Fragen zu den TCW-bezogenen Corona-Vorschriften sind an den Vorstand unter info@tc-weiler.de zu richten.
  15. Jede Zuwiderhandlung der Vorschriften ist dem Vorstand unverzüglich zu melden. Sie wird mit einer Saisonplatzsperre geahndet. Zudem behält sich der Vorstand vor, die Anlage bei Zuwiderhandlungen komplett zu schließen.

Wir begrüßen diese Lockerungsmassnahmen, die für uns unerwartet schnell gekommen sind. Jedes Mitglied wird sich freuen, unseren Tennissport -wenn auch unter Auflagen- wieder ausüben zu dürfen. Diese Möglichkeit wollen wir uns allen erhalten. Wir fodern daher jedes Mitglied auf, die oben genannten Auflagen konsequent einzuhalten.

Wir grüßen euch herzlich und wünschen euch noch einen schönen Sonntag. Bleibt gesund!

PS: Ab morgen haben viele lokale Einzelhandelsgeschäfte wieder geöffnet. Darunter auch unser Förderer Intersport Brendler und Klingler in Bingen. Falls Ihr also neue Tennis-Utensilien o.ä. benötigt, denkt in dieser schwierigen Zeit bitte besonders auch an die lokalen Einkaufsmöglichkeiten.

Weiler, den 19. April 2020

Tennisclub Weiler e.V.

– Der Vorstand –

Weitergehende Informationen:

Corona VS Beschluss 19. April 2020

4.Corona-Bekaempfungsverordnung_RLP